Kontrollfahrt

Die häufigsten Fragen und Antworten zur Umschreibung eines ausländischen Führerausweises. Diese nachstehenden Angaben sind nur eine allgemeine Übersicht. Für genauere Informationen können Sie uns anrufen oder in jedem Strassenverkehrsamt nachfragen.

1. Was ist eine Kontrollfahrt?

Die Kontrollfahrt ist eine praktische Fahrprüfung für Fahrzeuglenker, die im Besitz eines ausländischen Führerausweises sind und ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegt haben. Während der Kontrollfahrt überprüft
ein Experte des Strassenverkehrsamtes die Kenntnisse über die Verkehrsregeln und ob der Kandidat das Fahrzeug sicher führen kann. (Es werden keine Manöver geprüft).

2. Wie lange ist der ausländische Fahrausweis in der Schweiz gültig?

Während 1 Jahr. Nach Ablauf dieses Jahres ist der ausländische Ausweis nicht mehr gültig!

3. Wer muss keine Kontrollfahrt absolvieren?

Von der Kontrollfahrt befreit sind Inhaberinnen und Inhaber eines gültigen Führerausweise aus einem EU-/EFTA-Staat:

Andora Kroatien Österreich
Belgien Liechtenstein Polen
Dänemark Luxemburg Portugal
Deutschland Malta San Marino
Finnland Marokko Schweden
Frankreich Monaco Singapur
Griechenland Niederlande Slowenien
Grossbritannien Norwegen Spanien
Irland Japan Ungarn
Island Kanada USA
Israel Korea(Republik)

4. Wie melde ich mich zur Kontrollfahrt an?

Mit dem Gesuchsformular. Weitere Unterlagen, die benötigt werden:

  • ausländischer Führerausweis (Original)
  • Ausländerausweis oder Schriftenempfangsschein (Kopie genügt)
  • Farbiges Passfoto (3,5cm x 4,5cm)
  • Sehtest (von einem Optiker auf dem Gesuchsformular auszufüllen)

Mit diesen Unterlagen müssen Sie persönlich bei der Gemeindeverwaltung oder beimStrassenverkehrsamt vorbeigehen und sich zusätzlich mit einem Identifikationsnachweis ausweisen (z.Bsp. Pass, oder Original-Ausländerausweis)

5. Wie lange hat man nach dem Einreichen des Gesuches Zeit, die Kontrollfahrt zu absolvieren?

Nur drei Monate! Es werden in der Regel keine Verlängerungen gewährt.

6. Muss man Fahrstunden bei einem Fahrlehrer nehmen?

Nein! Aber wir empfehlen, die Fahrkenntnisse bei einem erfahrenen und seriösen Fahrlehrer überprüfen zu lassen. Auch wenn Sie jahrelange und unfallfreie Fahrpraxis haben, unterschätzen Sie nicht die Anforderungen des Schweizer
Strassensystems. Es hinterlässt auch beim Experten einen seriösen Eindruck, wenn Sie mit dem Fahrlehrer und dessen Fahrzeug an eine Kontrollfahrt gehen.

7. Wie viele Fahrstunden soll man bei einem Fahrlehrer nehmen?

Nach einer ersten Fahrlektion, können wir Ihnen eine Einschätzung abgeben. Es kann sein, dass 5 Stunden ausreichend sind. Da wir aus Erfahrung wissen, welches Niveau nötig ist, um die Kontrollfahrt bestehen zu können, legen wir viel Wert auf eine korrekte Ausbildung. Es kostet Sie nur viel Geld, Zeit und Ärger, wenn Sie nicht bestehen. Daher lohnt es sich, in einige Fahrstunden zu investieren.

8. Kann ich mit dem Automat die Kontrollfahrt absolvieren?

Ja. Und Sie dürfen nach bestandener Kontrollfahrt trotzdem auch auf geschalteten Fahrzeugen fahren.

9. Was passiert, wenn die Kontrollfahrt nicht bestanden wird?

  • Der ausländische Führerausweis wird aberkannt (keine Gültigkeit mehr)
  • In der Schweiz darf nicht mehr gefahren werden
  • Es kann im ordentlichen Verfahren (d.h. Nothelferkurs, Theorieprüfung, Fahrstunden, Verkehrskunde und „normale“ Führerprüfung) ein schweizerischer Führerausweis erworben werden.